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Elektrorollstuhl oder Scooter

Erfahre hier, wann du ein Elektrorollstuhl und wann du einen Scooter (Elektromobil) bekommen kannst.

Bei der Wahl des elektrischen Gefährts ist es gar nicht so leicht. Es gibt eine breite Palette an Möglichkeiten, die infrage kommen könnten: Elektrorollstuhl, Scooter, elektrische Schiebehilfe und der faltbaren Elektrorollstuhl. Wir beantworten die Frage danach, wann ein Elektro-Rollstuhl oder ein Elektroscooter infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Der Elektrorollstuhl erklärt

Für die Betrachtung ob elektrischer Rollstuhl oder Scooter sinnvoller ist, muss erstmal der Zustand der Person angeschaut werden. Was lässt der Bewegungsapparat noch zu und ist die Mobilität teilweise oder gar gänzlich eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden? Wird der zukünftige Nutzer in der Lage sein, selbständig zu laufen und das Hilfsmittel als zusätzliche Unterstützung angeboten werden oder soll die Funktion der Beine gänzlich ersetzt werden? Diese Fragen werden das Hauptaugenmerk bei der Wahl zwischen E-Rollstuhl (E-RST) und Scooter (Elektromobil) sein.

Ein Elektrorollstuhl wird immer dann benötigt wenn ein Mensch sich nicht mehr selbst fortbewegen kann aber weiterhin selbstständig und mobil bleiben möchte. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Nutzer für die Bedienung ausreichend motorische und kognitive Fähigkeiten mitbringt und in der Lage ist, den Rollstuhl zu steuern. Dabei ist es fast unerheblich, welchen Grad der Einschränkung der Nutzer hat, denn ein E-RST bietet mit einer Vielzahl an verschiedenen Sondersteuerungen auch fast unbegrenzte Möglichkeiten, den Rollstuhl zu bedienen. Die Hautpsteuerung erfolgt über einen Joystick aber es gibt darüber hinaus auch z.B. eine Gestensteuerung, einem Nullkraft-Joystick, einer Mund- und Kinnsteuerung und sogar einer Augensteuerung. Wenn du darüber mehr erfahren möchtest, schaue beim Hilfsmittel E-RST nach.

Der Vorteil eines Elektrorollstuhl ist, dass dieses als anerkanntes Hilfsmittel jedem eingeschränkten Menschen zur Verfügung gestellt wird. Es dient also zum Ersatz der Gehfähigkeit und wird von Menschen genutzt, die sich sonst in keiner anderen Form fortbewegen können. Öffentliche Verkehrsmittel, die Platz und die Möglichkeiten bieten einen Rollstuhl zu transportieren, müssen dies auch tun. In Einkaufsläden ist es ebenso erlaubt mit einem Elektrorollstuhl durch die Gänge zu fahren, da es für den Benutzer gar keine andere Möglichkeit gibt.

Ein Nachteil, für Menschen, die erst mit fortgeschrittenem Alter auf ein Elektrorollstuhl angewiesen sein wird, ist die gewöhnungsbedürftige Bedienung. In über 90% der Fällen wird ein Elektrorollstuhl mit Joystick Steuerung ausgeliefert, welche gerade am Anfang sehr gewöhnungsbedürftig ist. Viele Nutzer waren vorher Autofahrer oder Radfahrer und sind z.B. an die Bedienung per Lenkrad gewöhnt. Beim Elektro-Rollstuhl ist dies natürlich anders und die zweiachsige Steuerung per Joystick bedarf einiges an Fingerspitzengefühl, den E-Rollstuhl sicher durch Gänge, Wege und über Hindernisse auf Wegen wie z.B. Schlaglöcher zu manövrieren. Dennoch ist die Gewöhnungszeit recht kurz und innerhalb weniger Tage und Wochen sollte man sich gut zurechtfinden.

Der Scooter (Elektromobil) erklärt

Der Scooter, Elektromobil oder auch Elektroscooter, bietet gegenüber dem Elektrorollstuhl einige Vorteile. Zum einen gewöhnen sich Nutzer viel schneller an die Fahrweise eines Elektro-Scooters als gegenüber dem Elektrorollstuhl. Zum anderen es ist eine gewohnte Sitzhaltung mit den Händen an der Lenkung, welches meist sofort ein vertrautes Gefühl ist. Wichtig zu wissen ist, dass der Scooter als zusätzliche Unterstützung der noch vorhandenen Gehfähhigkeit für z.B. lange Strecken zählt.

Die Nachteile eines Elektro-Scooters sind z.b. Platzbedarf beim Abstellen und häufig das Verbot von Elektroscooter in Einkaufszentren. Gerade kleinere Einkaufsläden bieten oft nicht genügend Platz und der Scooter muss daher teilweise draußen bleiben. Eine weitere Gehhilfe wie z.b. ein Rollator der hinten am Scooter befestigt wird oder ein Gehstock oder Unterarmgehhilfe sind unerlässlich für das weitere forankommen. Des weiteren sind große Elektroscooter nicht für den öffentlichen Nahverkehr geeignet da sie aufgrund des Platzmangels oft nicht mitgenommen werden. Ausnahme bilden hier die ÖPNV-Scooter, die mit einer Maximallänge von 1,20 m und einer Breite von maximal 60 cm in Bus, Bahn, U-Bahn und Straßenbahn bei ausreichend Platz mitgenommen werden dürfen. Dabei benötigen diese ÖPNV-Scooter auch eine Feststellbremse.

Elektrorollstuhl oder Scooter

Wie schon beschrieben, gibt es gravierende Unterschiede zwischen beiden Hilfsmitteln und hier nochmal zusammengefasst:

Elektro-Rollstuhl
Elektro-Scooter
Ersatz der Gehfähigkeit
Unterstützung der Gehfähigkeit
Öffentliche Gehwege
Überall erlaubt
Erlaubt bis 6 Km/h
Geschäfte / Arzt
Überall erlaubt
Eingeschränkt erlaubt
Öffentlicher Nahverkehr
Überall erlaubt
Eingeschränkt erlaubt
Bedienung
Gewöhnungsbedürftig
Einfach

Wie schon erläutert, ist die Gehfähigkeit ein ausschlaggebener Punkt bei der Wahl der zukünftigen Mobiliät. Meist in höherem Alter ist es notwendig, eine nachlassende Bewegungsmobilität durch einen Scooter auszugleichen, damit Ärzte erreicht, der tägliche Einkauf und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglicht werden kann.

Antrag bei der Krankenkasse

Für die Beantragung bei der Krankenkasse müssen für beide Hilfsmittel durch das zuständige Sanitätshaus ein Testbericht angefertigt werden. Dieser ist zwingend erforderlich, denn so sichert sich die Krankenkasse schon vor der Genehmigung ab, dass der Nutzer diesen auch gefahrlos in seiner Umgebung bedienen und fahren kann. Für das Sanitätshaus ist es daher auch im wirtschaftlichen Interesse, einen Test durchzuführen, damit die motorischen und kognitiven Fähigkeiten überprüft werden können.

Nach erfolgreichem Test wird das Gerät beantragt und wie das weiter geht, kannst du im Artikel Antrag bei der Krankenkasse lesen.

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